Achtung: Ab 2019 sind die Beiträge in eine Direktversicherung bis zu 6.432 EUR (8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag beträgt 3.216 EUR (4 %).
Ihre Beiträge fließen direkt aus Ihrem Brutto-Einkommen. Steuern und Sozialabgaben müssen Sie nicht zahlen. Wenn Sie z.B. 100 Euro brutto im Monat sparen wollen, fehlen Ihnen netto nur etwa 50 Euro in Ihrem Geldbeutel...
Neu ab 2019: Arbeitgeber-Zuschuss - Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gehen an den Arbeitnehmer!
Spart ein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge ein, so ist er verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an
die Arbeitnehmer weiterzugeben und in die bAV-Verträge einzuzahlen. Diese Regelung gilt für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019 (bAV I-Markt)